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DRK begrüßt Ausnahmeregelung im Europarecht für Rettungsdienst

(Siegburg, 16.1.2014) Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die gestern vom Europaparlament beschlossenen Ausnahmeregelungen zum europäischen Vergaberecht.

Es geht um neue Richtlinien zur Auftragsvergabe und zur Konzessionsvergabe. Beide Richtlinien enthalten eine Bereichsausnahme für Rettungsdienst als Bestandteil von Katastrophenschutz, Zivilschutz und Gefahrenabwehr. Der Vorsitzende des DRK Kreisverbandes und Hennefer Bürgermeister Klaus Pipke bezeichnet das Ergebnis als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um die Zukunft des Rettungsdienstes im Rhein-Sieg-Kreis.

Genau wie die Wasserversorgung stellt auch der deutsche Rettungsdienst bestehend aus Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport nach Ansicht des DRK eine Leistung der Daseinsvorsorge dar, die nicht mit allgemeinen Bereichen des Beschaffungswesens gleichgestellt werden darf.

Die Auswahl der Leistungserbringer im Rettungsdienst wird sich zwar auch künftig an den allgemeinen europäischen Grundsätzen von Transparenz und Chancengleichheit messen. Das strenge formale Vergaberecht muss hier aber nicht mehr angewendet werden.

Die neuen Regelungen beziehen sich außerdem ausdrücklich auf die Leistungserbringung durch gemeinnützige Organisationen. Der Rettungsdienst weist die Besonderheit auf, dass er Teil eines Gesamtsystems aus Zivil-, Katastrophenschutz und alltäglicher Gefahrenabwehr ist, das auch gerade im Rhein-Sieg-Kreis vor allem durch das Zusammenwirken der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der gemeinnützigen Hilfsorganisationen getragen wird. Klaus Pipke erinnert hier an die eindrucksvolle gemeinsame Präsentation der Leistungsbereitschaft der Partner Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser im September 2013.

Die europäischen Richtlinien müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei werden noch Detailfragen zu klären sein. Es besteht nun die Möglichkeit, die auf EU-Ebene geschaffenen Spielräume bei der Umsetzung in Bundes- und Landesrecht sinnvoll zu nutzen.

16. Januar 2014 23:54 Uhr. Alter: 10 Jahre